Der Gleichstellungsbeitrag richtet sich an vom SNF geförderte Nachwuchswissenschaftlerinnen. Mit dem Beitrag wird ihnen zusätzlich individuelle und flexible Unterstützung für die Karriereentwicklung ermöglicht. Eine berechtigte Person erhält pro 12 Monate bewilligte Projektlaufzeit einen Beitrag von 1‘000 Franken. Mit dem Beitrag können karriereunterstützende, nicht aber familienunterstützende Massnahmen finanziert werden.
Für den Gleichstellungsbeitrag wird ein Anstellungspensum von mindestens 60 Prozent vorausgesetzt, finanziert über den SNF. Doktorandinnen können unabhängig vom Beschäftigungsgrad einen Gleichstellungsbeitrag erhalten. Der Gleichstellungsbeitrag kann von Doktorandinnen oder Postdoktorandinnen verwendet werden, welche Mitarbeiterinnen in Projekten und Karriereförderungsinstrumenten oder Beitragsempfängerinnen eines Karriereförderungsinstruments sind (ausgenommen Eccellenza und SNSF Starting Grant) sind. An Fachhochschulen sind auch nicht promovierte Mitarbeiterinnen zugelassen.
Antragstellung
Bedingungen: Für den Gleichstellungsbeitrag wird ein Anstellungspensum von mindestens 60 Prozent vorausgesetzt, finanziert über den SNF. Doktorandinnen können unabhängig vom Beschäftigungsgrad einen Gleichstellungsbeitrag erhalten.
An Fachhochschulen sind auch Nichtpromovierte zugelassen.
Bewerbungsverfahren
jederzeit
Webseite
Länder
Schweiz
Stufe
Studierende Master, Doktorierende, Forschende mit Promotion
Förderarten
Stipendien / Personalkosten, Projekte
Budget
1'000 CHF pro Jahr
Aktualisiert am
30.01.2025