Das International Co-Investigator Scheme ermöglicht die Finanzierung von grenzüberschreitenden Projekten, die ein Teilprojekt im Ausland umfassen. Der SNF oder eine Partnerorganisation evaluieren und finanzieren sowohl das Projekt als auch das Teilprojekt. Das International Co-Investigator Scheme ist Teil der Projektförderung. Für die ausländischen Mitgesuchstellenden gelten ebenfalls die Voraussetzungen aus Artikel 3 und 4 des Reglements über die Projektförderung, d. h. sie müssen im betreffenden Land über eine Mindestanstellung von 50 Prozent verfügen.
Während das Abkommen mit Dänemark, Norwegen, Schweden und den Niederlanden Projekte aller Disziplinen betrifft, beschränkt sich das Abkommen mit Grossbritannien auf die Geistes- und Sozialwissenschaften.
Bewerbungsverfahren
- April; 01. Oktober
Webseite
Länder
Dänemark, Niederlande, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich
Stufe
Doktorierende, Forschende mit Promotion
Nächste Einreichfristen
01.10.2025
Förderarten
Kooperationsprojekte
Aktualisiert am
02.04.2025