Auslands-BAföG kann gezahlt werden für einen Studienaufenthalt im Ausland. Auch für ein Praktikum im Ausland kann es BAföG geben, wenn es in der Studien-/Prüfungsordnung als notwendig vorgeschrieben ist.
Auslands-BAföG kann gezahlt werden für:
- einen Studienaufenthalt: (1) vollständiges Studium innerhalb der EU oder der Schweiz oder (2) Auslandsteilstudium nach mindestens einem Studienjahr im Inland oder (3) integrierter Studiengang (grenzüberschreitende Zusammenarbeit einer deutschen und mindestens einer ausländischen Hochschule)
und/oder
- ein Praktikum, wenn es in der Studien-/Prüfungsordnung als notwendig vorgeschrieben ist
Selbst wenn man in Deutschland kein BAföG erhält, lohnt es sich, für den geplanten Ausbildungsaufenthalt im Ausland einen BAföG-Antrag zu stellen. Zusätzlich zu den Bedarfssätzen im Inland werden noch Zuschläge gezahlt. Finden Sie weitere Informationen unter https://www.studentenwerke.de/de/node/1047.
Contact
Zuständiges Amt für Ausbildungsland Schweiz:
Studentenwerk Augsburg A.d.ö.R.
Amt für Ausbildungsförderung
Eichleitnerstraße 30
86159 Augsburg
Tel: +49 821 598-4930
augsburg@bafoeg-bayern.de
Website
Nationality
Germany
Level of education
Assessment level, bachelor student, master student
Funding Types
scholarships / personnel costs, study loans
Last update
18.02.2021