Auslands-BAföG kann gezahlt werden für einen Studienaufenthalt im Ausland. Auch für ein Praktikum im Ausland kann es BAföG geben, wenn es in der Studien-/Prüfungsordnung als notwendig vorgeschrieben ist.
Auslands-BAföG kann gezahlt werden für:
- einen Studienaufenthalt: (1) vollständiges Studium innerhalb der EU oder der Schweiz oder (2) Auslandsteilstudium nach mindestens einem Studienjahr im Inland oder (3) integrierter Studiengang (grenzüberschreitende Zusammenarbeit einer deutschen und mindestens einer ausländischen Hochschule)
und/oder
- ein Praktikum, wenn es in der Studien-/Prüfungsordnung als notwendig vorgeschrieben ist
Selbst wenn man in Deutschland kein BAföG erhält, lohnt es sich, für den geplanten Ausbildungsaufenthalt im Ausland einen BAföG-Antrag zu stellen. Zusätzlich zu den Bedarfssätzen im Inland werden noch Zuschläge gezahlt. Finden Sie weitere Informationen unter https://www.studentenwerke.de/de/node/1047.
Kontakt
Zuständiges Amt für Ausbildungsland Schweiz:
Studierendenwerk Augsburg, Amt für Ausbildungsförderung
Bürgermeister-Ulrich-Straße 152, 86179 Augsburg
+49821/99965 200
ausland@bafoeg-bayern.de
Webseite
Nationalität
Deutschland
Stufe
Studierende Assessmentstufe, Studierende Bachelor, Studierende Master
Förderarten
Stipendien / Personalkosten, Studiendarlehen
Aktualisiert am
26.06.2025