Reisekostenbeiträge der Schweizerischen Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften (SAGW)

Die SAGW unterstützt in der Schweiz tätige Nachwuchsforschende mit Beiträgen an Reise- und Aufenthaltskosten für die aktive Teilnahme an wissenschaftlichen Tagungen im Ausland.
Zur Förderung der Kommunikation und des Austausches von Forschungsergebnissen im internationalen Kontext richtet die SAGW an den wissenschaftlichen Nachwuchs und an Personen, die schweizerische Organisationen in internationalen Dachverbänden vertreten, auf ein begründetes Gesuch hin Reisekostenbeiträge aus.

Natürliche Personen, unabhängig davon, ob sie einer Mitgliedinstitution der SAGW angehören oder nicht, können Beitragsgesuche stellen. Die Zielgruppe der Reisemittelförderung des akademischen Nachwuchs sind Doktorierende oder Postdocs in den Geistes- oder Sozialwissenschaften. Die Gesuchsteller/-innen müssen den Hauptteil ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit in der Schweiz ausüben. Ihre Nationalität bzw. ihr Wohnsitz sind unerheblich. Die Übernachtungskosten sind ausschliesslich Nachwuchswissenschafter/-innen vorbehalten, wobei die SAGW nicht mehr als Fr. 150.- pro Tag vergütet. Als Nachwuchswissenschafter/-innen gelten generell Gesuchsteller/-innen), die bei der Registrierung ihres Subventionsgesuchs das 38. Lebensjahr nicht überschritten haben. Als Nachwuchswissenschafter/-innen gelten auch junge Forscher und Forscher/-innen (Assistierende, Doktorierende, Habilitierende) über 38 Jahre, die jedoch noch keine gesicherte Position in der akademischen Laufbahn erreicht haben. Ein angemessener Eigenbeitrag kann vorausgesetzt werden.
Die SAGW spricht Pauschalbeiträge: Für Tagungsorte in Europa und in einigen Mittelmeeranreinerstaaten (Zone 1) kann ein Pauschalbeitrag von CHF 500, für weiter entfernte Destinationen (Zone 2) ein Pauschalbeitrag von CHF 1'000 beantragt werden.

Submission

Min. 2 Monate vor der Veranstaltung

Website

sagw.ch

Level of education

PhD student, Researcher with Ph.D.

Funding Types

travel expenses

Last update

10.02.2025

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