Der Kanton St.Gallen gewährt Stipendien und Studiendarlehen. Anspruchsberechtigt sind Personen, deren stipendienrechtlicher Wohnsitz im Kanton St.Gallen befindet. Stipendien werden gewährt, soweit die anrechenbaren Kosten den Auszubildenden und deren Eltern nicht zugemutet werden können. Grundlagen sind das Gesetz über die staatlichen Stipendien und Studiendarlehen (sGS 211.5; abgekürzt StipG) und die Vollzugsverordnung zum StipG (sGS 211.51).
Stipendien sind staatliche Geldleistungen an eine erste Ausbildung, die nicht zurückbezahlt werden müssen. Die zumutbare Leistung wird aufgrund der finanziellen Verhältnisse der Eltern und der Person in Ausbildung ermittelt. Stipendien werden für stipendienrechtlich anerkannte erste Ausbildungen gewährt. Dazu zählen Berufslehre, Mittelschule (inkl. FMS, WMS, WMI und BM2) sowie die Ausbildung an einer höheren Fachschule, wenn sie wenigstens zwei Jahre dauert. Zur Erstausbildung zählt auch das erste Hochschulstudium an einer Universität oder Fachhochschule.
Studiendarlehen sind staatliche Geldleistungen an Aus- oder Weiterbildungen, die zurückbezahlt und verzinst werden müssen. Darlehen werden in der Regel für eine stipendienrechtlich anerkannte Weiterbildung oder eine zweite Berufsausbildung gewährt.
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Fachstelle für Studienfinanzierung /
Advice Center for Study Funding
Universität St.Gallen
Dufourstrasse 50
9000 St.Gallen
Mail: studienfinanzierung@unisg.ch
Tel: +41 (0)71 224 28 68
Application Info
Weitere Informationen sowie Wegleitungen, Merkblätter und Formulare erhalten Sie unter: www.stipendien.sg.ch
Website
Level of education
Assessment level, bachelor student, master student
Funding Types
scholarships / personnel costs, study loans
Last update
10.07.2020