Friedrich-Naumann-Stiftung: Studienförderung

Auslandsaufenthalte werden nur für Studierende deutscher Staatsangehörigkeit gefördert. Die Bewerbung kann ab dem 2. Fachsemester, allerdings nicht mehr kurz vor Beendigung des Studiums erfolgen.

Ausländische Studierende können sich um ein Stipendium im Master bzw. im Hauptstudium des Staatsexamens bewerben, wenn sie an einer deutschen anerkannten Hochschule studieren möchten. Die Mindestförderdauer beträgt zwei Semester.

Wer und was wird gefördert?
Gefördert werden Erststudien (das umfasst Bachelor und Master) an deutschen sowie EU-europäischen und schweizerischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen. Dies umfasst sowohl Universitäten, als auch Fachhochschulen, Kunsthochschulen sowie pädagogische und theologische Hochschulen. Weiterhin werden Promotionen gefördert.

Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter folgendem Link: https://www.freiheit.org/faq-stipendien.

Submission

Bewerbungsschluss ist der 15. Mai und der 15. November eines Jahres.

Website

freiheit.org

Countries

Switzerland, Germany

Level of education

Assessment level, bachelor student, master student, PhD student

Funding Types

scholarships / personnel costs

Last update

16.07.2020

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