Kongresskostenbeiträge der Universität St.Gallen

Folgende Personengruppen sind bezugsberechtigt: Professor/innen, Associate Professor/innen, Ständige Dozent/innen, Assistenzprofessor/innen (ausserhalb der Profilbereiche). Es liegt im Ermessen der Bezugsberechtigten, andere Angehörige der Universität St.Gallen an den Kongresskostenbeiträgen teilhaben zu lassen.

Die administrative Abwicklung der HSG-Kongresskostenbeiträge erfolgt neu auf Eigenverantwortung. Dies bedeutet, dass sowohl die bisherige Antragsstellung an das Grants Office durch die Bezugsberechtigten als auch die Einzelkontrollen der jeweiligen Auslagen durch das Grants Office entfallen. Zudem sind neu Buchungen über das gesamte Kalenderjahr hinweg möglich, ohne dass auf Einreichfristen des Grants Office Rücksicht genommen werden muss. Informationen zum administrativen Ablauf der Rückvergültung finden Sie im ResearchWeb.

Kontakt

Grants Office
Mail: research@unisg.ch

Antragstellung

Bezugsberechtigte können Mittel, die sie in einem Kalenderjahr nicht in Anspruch genommen haben, nicht ins nächste Jahr übertragen.

Webseite

universitaetstgallen.sharepoint.com

Stufe

Forschende mit Promotion

Förderarten

Konferenzen, Reisekosten

Budget

Pro Budgetjahr können folgende Maximalbeiträge übernommen werden: pro ordentliche Professur / Associate Professur: 5'000 Franken; pro ständige Dozentur bzw. Assistenzprofessur: 2'500 Franken.

Aktualisiert am

13.02.2026

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