Kongresskostenbeiträge der Universität St.Gallen

Folgende Personengruppen sind bezugsberechtigt: Professor/innen, Associate Professor/innen, Ständige Dozent/innen, Assistenzprofessor/innen (ausserhalb der Profilbereiche). Es liegt im Ermessen der Bezugsberechtigten, andere Angehörige der Universität St.Gallen an den Kongresskostenbeiträgen teilhaben zu lassen.

Die Unterstützung besteht in der Übernahme der Tagungsgebühr sowie der Kosten für Reise und Unterkunft (gemäss Allgemeinem Spesenreglement der Universität St.Gallen), wenn folgende Kriterien kumulativ erfüllt sind:
- Leistung eines aktiven Beitrags in Form eines Papers, Referats, Posters, einer Leitung einer Session/Diskussion oder Gleichwertiges;
- Nachweis der Teilnahme am Kongress: geeignet sind insbesondere Einladungsschreiben der Konferenzorganisation, Teilnahmebestätigung;
- Upload des aktiven Beitrags auf der Forschungsplattform Alexandria im Volltext.

Kontakt

Grants Office
Mail: research@unisg.ch

Bewerbungsverfahren

Anträge können von den Bezugsberechtigten jeweils am 1.7. und 12.12. eingereicht werden

Webseite

universitaetstgallen.sharepoint.com

Stufe

Forschende mit Promotion

Nächste Einreichfristen

30.11.2024

Förderarten

Konferenzen, Reisekosten

Budget

Pro Budgetjahr können folgende Maximalbeiträge beantragt werden: pro ordentliche Professur / Associate Professur: 5'000 Franken; pro ständige Dozentur bzw. Assistenzprofessur: 2'500 Franken.

Aktualisiert am

05.09.2024

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