educationsuisse berät und unterstützt junge Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, sowie Schüler der Schweizerschulen im Ausland, die in der Schweiz eine Ausbildung absolvieren möchten.
Dienstleistungen für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
- Unterstützung bei der Beantragung von kantonalen Stipendien
- Öffentlichkeitsarbeit
- Bindeglied zwischen den Studenten/Lernenden und den kantonalen Stipendienbehörden
- Bindeglied zwischen den Bildungsinstitutionen in der Schweiz und den Schweizer Schulen im Ausland
In der Schweiz müssen nach dem Gesetz im Prinzip die Eltern für die Erstausbildung der Kinder aufkommen. Wenn diese nachweisbar (unter Vorlage von Steuer- und Einkommenserklärung, etc.) nicht in der Lage sind, die Erstausbildung zu finanzieren, besteht eventuell die Möglichkeit Stipendien zu beantragen. Es ist ratsam, zuerst im Wohnland der Eltern abzuklären, ob dort ein Antrag auf Stipendien gestellt werden kann.
Beitragsberechtigt sind nur Erstausbildungen nach der obligatorischen Schulzeit (z.B. Matur und anschliessendes Hochschulstudium oder Berufslehre und anschliessender Besuch einer Fachhochschule) an staatlich anerkannten Ausbildungsstätten.
educationsuisse gewährt Zusatzstipendien in Härtefällen. Erhalt eines kantonalen Stipendiums ist Voraussetzung für Zusatzstipendien.
Interessanter Artikel über HSG-Student, Bryan Giger, der 2017 von der educationsuisse unterstützt wurde - Jahresbericht educationsuisse, Seite 24: https://www.educationsuisse.ch/files/Jahresbericht_2017_.pdf
Webseite
Nationalität
Schweiz
Länder
Schweiz
Stufe
Studierende Assessmentstufe, Studierende Bachelor, Studierende Master
Förderarten
Stipendien / Personalkosten, Studiendarlehen
Aktualisiert am
15.07.2020