Heinrich Hertz-Stipendium

Die Heinrich Hertz-Stiftung fördert den wissenschaftlichen Austausch durch die Vergabe von Stipendien für internationale Forschungsaufenthalte. In Betracht für ein Heinrich Hertz-Stipendium kommen

Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler, die in Nordrhein-Westfalen tätig sind und ein Forschungsvorhaben im Ausland planen, und

Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler, die im Ausland tätig sind und ein Forschungsvorhaben in Nordrhein-Westfalen planen.

Bei Zuerkennung eines Stipendiums übernimmt die Stiftung Aufenthalts- oder Reisekosten. Beiträge zur Krankenversicherung sowie Sachkosten werden nicht zusätzlich übernommen. Die Satzung der Stiftung beschränkt die Fördermöglichkeiten ausdrücklich auf personen-, nicht sachbezogene Zuwendungen.
Promotionsvorhaben werden grundsätzlich nicht gefördert. Eine Förderung kommt nur dann in Betracht, wenn der Bewerber/die Bewerberin kurz vor der Beendigung der Promotionsarbeit steht und der auswärtige Aufenthalt für die Fertigstellung unbedingt erforderlich ist.

Kontakt

Telefon +49 211 896-4266
martina.schoeler@heinrich-hertz-stiftung.nrw.de

Antragstellung

Heinrich Hertz-Stiftung
Ministerium für Kultur und Wissenschaft
des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf

Bewerbungsverfahren

spätestens 3 Monate vor der nächsten Kuratoriumssitzung (zweimal jährlich - April und Oktober)

Webseite

heinrich-hertz-stiftung.de

Dauer

mind. 6 Wochen, höchstens 12 Monate

Länder

Deutschland

Stufe

Doktorierende, Forschende mit Promotion

Förderarten

Stipendien / Personalkosten, Reisekosten

Budget

Der Höchstförderungsbetrag beläuft sich derzeit auf 1.500 Euro monatlich.

Aktualisiert am

05.09.2024

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