Die Heinrich Hertz-Stiftung fördert den wissenschaftlichen Austausch durch die Vergabe von Stipendien für internationale Forschungsaufenthalte. In Betracht für ein Heinrich Hertz-Stipendium kommen
Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler, die in Nordrhein-Westfalen tätig sind und ein Forschungsvorhaben im Ausland planen, und
Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler, die im Ausland tätig sind und ein Forschungsvorhaben in Nordrhein-Westfalen planen.
Bei Zuerkennung eines Stipendiums übernimmt die Stiftung Aufenthalts- oder Reisekosten. Beiträge zur Krankenversicherung sowie Sachkosten werden nicht zusätzlich übernommen. Die Satzung der Stiftung beschränkt die Fördermöglichkeiten ausdrücklich auf personen-, nicht sachbezogene Zuwendungen.
Promotionsvorhaben werden grundsätzlich nicht gefördert. Eine Förderung kommt nur dann in Betracht, wenn der Bewerber/die Bewerberin kurz vor der Beendigung der Promotionsarbeit steht und der auswärtige Aufenthalt für die Fertigstellung unbedingt erforderlich ist.
Kontakt
Telefon +49 211 896-4266
martina.schoeler@heinrich-hertz-stiftung.nrw.de
Antragstellung
Heinrich Hertz-Stiftung
Ministerium für Kultur und Wissenschaft
des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Bewerbungsverfahren
spätestens 3 Monate vor der nächsten Kuratoriumssitzung (zweimal jährlich - April und Oktober)
Webseite
Dauer
mind. 6 Wochen, höchstens 12 Monate
Länder
Deutschland
Stufe
Doktorierende, Forschende mit Promotion
Förderarten
Stipendien / Personalkosten, Reisekosten
Budget
Der Höchstförderungsbetrag beläuft sich derzeit auf 1.500 Euro monatlich.
Aktualisiert am
05.09.2024