Deutsche Forschungsgemeinschaft: Forschungsstipendien

Antragsberechtigt sind

  • deutsche Nachwuchswissenschaftler/innen aller Fachdisziplinen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung (grds. Promotion),
  • ausländische Nachwuchswissenschaftler/innen aller Fachdisziplinen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung (grds. Promotion),

sofern sie sich seit mehreren Jahren in Deutschland aufhalten und durch in der Regel dreijährige wissenschaftliche Arbeit (in der Promotions- und/oder PostDoc-Phase) in das deutsche Wissenschaftssystem integriert sind und erklären, zukünftig im Inland wissenschaftlich tätig sein zu wollen.

Kontakt

Informationen kann der fachlich zuständige Bereich der DFG-Geschäftsstelle bereitstellen.

Bewerbungsverfahren

Anträge auf Fortsetzungs- oder Rückkehrstipendien können jederzeit gestellt werden.

Webseite

dfg.de

Länder

Schweiz

Stufe

Forschende mit Promotion

Förderarten

Stipendien / Personalkosten, Projekte

Budget

Stipendiengrundbetrag sowie monatlicher pauschalierter Zuschuss zur Deckung von Sach- und Reisekosten, ggf. Auslandszuschlag, Fahrtkostenzuschuss, Publikationskosten

Aktualisiert am

16.05.2024

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