Antragsberechtigt sind
- deutsche Nachwuchswissenschaftler/innen aller Fachdisziplinen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung (grds. Promotion),
- ausländische Nachwuchswissenschaftler/innen aller Fachdisziplinen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung (grds. Promotion),
sofern sie sich seit mehreren Jahren in Deutschland aufhalten und durch in der Regel dreijährige wissenschaftliche Arbeit (in der Promotions- und/oder PostDoc-Phase) in das deutsche Wissenschaftssystem integriert sind und erklären, zukünftig im Inland wissenschaftlich tätig sein zu wollen.
Kontakt
Informationen kann der fachlich zuständige Bereich der DFG-Geschäftsstelle bereitstellen.
Bewerbungsverfahren
Anträge auf Fortsetzungs- oder Rückkehrstipendien können jederzeit gestellt werden.
Webseite
Länder
Schweiz
Stufe
Forschende mit Promotion
Förderarten
Stipendien / Personalkosten, Projekte
Budget
Stipendiengrundbetrag sowie monatlicher pauschalierter Zuschuss zur Deckung von Sach- und Reisekosten, ggf. Auslandszuschlag, Fahrtkostenzuschuss, Publikationskosten
Aktualisiert am
16.05.2024