Kanton Zürich: Ausbildungsbeiträge

Grundsätzlich sind Personen in Ausbildung und ihre Eltern für die Finanzierung der Ausbildung verantwortlich. Wer eine Ausbildung nicht vollständig selber finanzieren kann, kann beim Kanton ein Gesuch um Ausbildungsbeiträge stellen.

Für den Anspruch auf kantonale Ausbildungsbeiträge gibt es eine Reihe von Voraussetzungen (nicht abschliessend):
- stipendienrechtlicher Wohnsitz im Kanton Zürich
- Familie in bescheidenen finanziellen Verhältnissen
- staatlich anerkannte Ausbildung
- Alter bis 45 Jahre
- weitere persönliche und familiäre Voraussetzungen

Ihr Gesuch um Ausbildungsbeiträge können Sie über die Plattform ZHservices erfassen und elektronisch übermitteln. Auch die erforderlichen Beilagen können Sie auf ZHservices hochladen. Haben Sie Ihr Gesuch übermittelt, müssen Sie die ausgedruckte Gesuchsquittung unterzeichnen und per Post an die Abteilung Stipendien schicken. Ihr Gesuch gilt als eingereicht, wenn Sie die Gesuchsquittung der Post übergeben haben. Auch Gemeinden und weitere Institutionen können im Namen ihrer Klientinnen und Klienten Gesuche via ZHservices erfassen und einreichen.

Kontakt

Amt für Jugend und Berufsberatung – Stipendien
Postfach
Dörflistrasse 120
8090 Zürich
+41 43 259 96 80
stipendien­@ajb.zh.ch

Antragstellung

Für den gesamten Prozess der Gesuchserfassung um Ausbildungsbeiträge, der Gesuchseinreichung und das weitere Vorgehen steht Ihnen eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Verfügung. Hilfe beim Beantragen von Ausbildungsbeiträgen finden Sie unter dem Link https://www.zh.ch/de/bildung/berufs-studien-laufbahnberatung/ausbildungsbeitraege.html#1819390957.

Webseite

stipendien.zh.ch

Stufe

Studierende Assessmentstufe, Studierende Bachelor, Studierende Master

Förderarten

Stipendien / Personalkosten, Studiendarlehen

Aktualisiert am

28.07.2020

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