Antragsberechtigt sind
- deutsche Nachwuchswissenschaftler/innen aller Fachdisziplinen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung (grds. Promotion),
- ausländische Nachwuchswissenschaftler/innen aller Fachdisziplinen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung (grds. Promotion),
sofern sie sich seit mehreren Jahren in Deutschland aufhalten und durch in der Regel dreijährige wissenschaftliche Arbeit (in der Promotions- und/oder PostDoc-Phase) in das deutsche Wissenschaftssystem integriert sind und erklären, zukünftig im Inland wissenschaftlich tätig sein zu wollen.
Kontakt
E-Mail: Verfahren-Nachwuchs@dfg.de
Telefonisch: montags, dienstags und donnerstags 09.00 – 12.00 Uhr unter 0228/885-3008.
Bewerbungsverfahren
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.
Webseite
Dauer
in der Regel mehrere Jahre
Länder
Schweiz
Stufe
Forschende mit Promotion
Förderarten
Stipendien / Personalkosten, Projekte
Budget
Stipendiengrundbetrag sowie monatlicher pauschalierter Zuschuss zur Deckung von Sach- und Reisekosten, ggf. Auslandszuschlag, Fahrtkostenzuschuss, Publikationskosten
Aktualisiert am
21.07.2017