Deutsche Forschungsgemeinschaft: Forschungsstipendien

Antragsberechtigt sind

  • deutsche Nachwuchswissenschaftler/innen aller Fachdisziplinen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung (grds. Promotion),
  • ausländische Nachwuchswissenschaftler/innen aller Fachdisziplinen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung (grds. Promotion),

sofern sie sich seit mehreren Jahren in Deutschland aufhalten und durch in der Regel dreijährige wissenschaftliche Arbeit (in der Promotions- und/oder PostDoc-Phase) in das deutsche Wissenschaftssystem integriert sind und erklären, zukünftig im Inland wissenschaftlich tätig sein zu wollen.

Kontakt

E-Mail: Verfahren-Nachwuchs@dfg.de
Telefonisch: montags, dienstags und donnerstags 09.00 – 12.00 Uhr unter 0228/885-3008.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.

Webseite

dfg.de

Dauer

in der Regel mehrere Jahre

Länder

Schweiz

Stufe

Forschende mit Promotion

Förderarten

Stipendien / Personalkosten, Projekte

Budget

Stipendiengrundbetrag sowie monatlicher pauschalierter Zuschuss zur Deckung von Sach- und Reisekosten, ggf. Auslandszuschlag, Fahrtkostenzuschuss, Publikationskosten

Aktualisiert am

21.07.2017

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